Das „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG)“, wie das Gesetz zur WEG-Reform mit vollständigem Namen heißt, führt zu zahlreichen Änderungen am Wohnungseigentumsgesetz.
Gemeinschaft als Träger der Verwaltung
Um die oft schwierige Unterscheidung zu beseitigen, ob im Einzelfall die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder die Wohnungseigentümer selbst Träger von Rechten und Pflichten sind, ist künftig die Gemeinschaft Träger der gesamten Verwaltung, die durch ihre Organe handelt (Eigentümerversammlung als Willensbildungsorgan, Verwalter als Vertretungsorgan).
Bauliche Veränderungen sind vom Sondereigentümer leichter umsetzbar.
Jede/r Wohnungseigentümer/in hat nun einen Anspruch darauf, auf eigene Kosten bestimmte bauliche Veränderungen durchzuführen. Im Einzelnen sind dies:
1. der barrierefreie Aus- und Umbau,
2. der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektroauto,
3. Maßnahmen zum Einbruchschutz,
4. ein Glasfaseranschluss.
Aber auch die Mieter:innen sollen profitieren: Sie bekommen ebenfalls „im Grundsatz“ einen Anspruch auf die ersten drei Punkte, nicht jedoch auf schnelles Internet.
WM Haus- & Mietenverwaltungen
Wolfgang Maurer
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